Regeln zum 18. Bundesjugendlager

Einführung 

Das Bundesjugendlager (BuJuLa) ist unsere gemeinsame Veranstaltung. Sie kann nur gelingen, wenn alle ihren Beitrag leisten. Aus diesem Grund haben wir für alle verbindliche Regeln aufgestellt. Mit Betreten des Campgeländes in Föhren zum 18. Bundesjugendlager werden diese anerkannt. 

 

Regeln des Zusammenlebens 

  1. Wie bei allen bisherigen Bundesjugendlagern hat jede:r Verantwortliche einer teilnehmenden Jugendgruppe während der gesamten Veranstaltung die Personensorge über die minderjährigen Teilnehmenden seiner Gruppe. Die:Der Verantwortliche ist für die Einhaltung der Regeln und Jugendschutzbestimmungen zuständig. Die Veranstaltungsleitung ist allen Teilnehmenden gegenüber weisungsbefugt.
  2. Die Veranstaltungsleitung ist über den Counter im „Bürger:innenamt“ für Belange der Teilnehmer:innen rund um die Uhr ansprechbar.
  3. Am Counter befinden sich außerdem das Fundbüro, die Koordination der BuJuLa-Dienste, die Teilnehmendeninformations- und Beschwerdestelle sowie die Anlaufstelle für alle Bereiche. Hier können auch Probleme mit Toiletten und Duschen gemeldet werden.
  4. Täglich um 17 Uhr findet eine Besprechung der Landesansprechpartner:innen und Lagerleitung statt. Diese geben die Informationen im Rahmen von Betreuendenbesprechungen an ihre Jugendgruppen weiter. Alle Verantwortlichen sind aufgerufen, sich diese Informationen zu verschaffen.
  5. Die Eingänge zum BuJuLa-Gelände sind in der Geländeübersicht gekennzeichnet. Es erfolgt eine Zugangskontrolle.
  6. Um für alle Teilnehmenden das BuJuLa sicher und ruhig zu gestalten, ist eine Befahrung des Geländes mit den Fahrzeugen der Jugendgruppen nur für die Ent- und Beladearbeiten am An- bzw. Abreisetag möglich. Fahrzeuge des Sanitätsdienstes und die Fahrzeuge der Veranstaltungsleitung (gekennzeichnet durch eine Sondergenehmigung) sind hiervon ausgenommen. Für Fahrzeuge im Zusammenhang mit Anlieferungen für die Küche sowie der Müllentsorgung besteht eine gesonderte Regelung über gesonderte Zufahrten. Das Befahren von gesperrten Bereichen ist nicht gestattet.
  7. Fahrzeuge sind ausschließlich auf den gekennzeichneten Parkflächen abzustellen.
  8. Unfälle, Erkrankungen und Verletzungen sind der Sanitätsstation unverzüglich zu melden. Diese sorgt dann für Hilfe und die notwendige Dokumentation. Alle Teilnehmer:innen müssen ihre Krankenversichertenkarte dabei haben.
  9. Das Verlassen des BuJuLa-Geländes ist nur in Absprache mit der Leitung der Jugendgruppe gestattet. Nach Möglichkeit sollten sich jeweils mindestens drei Junghelfer:innen zusammenfinden, die gemeinsam das Gelände verlassen. Dies soll nicht zur Überwachung dienen, sondern lediglich zur eigenen Sicherheit.
  10. Die Mahlzeiten sollten nach Möglichkeit gemeinsam eingenommen werden.

    Frühstücksausgabe: 7 bis 9 Uhr Abendessensausgabe: 18 bis 20 Uhr
    Wenn Eure Jugendgruppe nicht oder verspätet an einem Essen teilnimmt, ist dies der Veranstaltungsleitung 2 Tage im Voraus bis 17:30 Uhr mitzuteilen. Das gilt ebenso, wenn Ihr auf dem Gelände seid, aber grillen möchtet, wie wenn Ihr verspätet von einem Ausflug zurückkehrt.
  11. Von 22 bis 6 Uhr soll es im BuJuLa ruhig sein, damit diejenigen, die schlafen wollen, dies auch können. Nachtruhe ist ab 23 Uhr. Laute Musik ist in diesen Zeiträumen nicht gestattet. Ausnahmen regelt die Veranstaltungsleitung.
  12. Die Sanitäreinrichtungen stellen einen sehr sensiblen Bereich dar. Der Duschbereich sollte nur mit den eigenen Badelatschen benutzt werden. Ordnung und Sauberkeit sind hier und in den Toilettenbereichen sehr wichtig.Die Räumlichkeiten sind so zu verlassen, wie jeder sie gerne vorfinden würde (nämlich SAUBER !). 
    • In den Dusch-, Wasch- und Toilettenräumen des jeweiligen anderen Geschlechts hat niemand anderes etwas verloren  
    • Bei der Nutzung von Unisex- Dusch-, Wasch- und Toilettenräumen ist auf entsprechende Diskretion zu achten. 
    • Dem Küchenpersonal / Ausgabepersonal stehen eigene Toilettenbereiche zur Verfügung, die ausschließlich von ihnen benutzt werden.
  13. Alle gehen mit den Einrichtungen des Bundesjugendlagers 2024 pfleglich um bzw. nehmen keine mutwilligen Verschmutzungen oder Beschädigungen vor. Schäden sind unverzüglich der Veranstaltungsleitung über den Counter zu melden.
     

    • Waffen (z.B. Hieb-, Stich- und Schusswaffen), 
    • pyrotechnischen Gegenständen (z. B. Leuchtkugeln, Raketen, Wunderkerzen oder sonstige Feuerwerkskörper)  Das Mitführen von
      ist während des gesamten Bundesjugendlagers nicht gestattet. 
  14. Die Jugendbetreuer:innen haben auf die Einhaltung dieser Bestimmung zu achten und dafür zu sorgen, dass Waffen der oben genannten Arten zu Hause bleiben. Verbotene Gegenstände werden durch die Veranstaltungsleitung eingezogen. Die Veranstaltungsleitung behält sich die Information der Strafverfolgungsbehörden vor. 
  15. Der Einsatz von Drohnen / unbemannten Luftfahrzeugen ist grundsätzlich untersagt. Zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit erfolgt eine vorherige Abstimmung des Bereichs Kommunikation mit der Veranstaltungsleitung für die Erteilung einer Flugfreigabe.
  16. Eure Haustiere sollten zu Hause bleiben. Müssen Schutz- und Gebrauchshunde unbedingt mitgebracht werden, ist dies im Vorfeld mit der Veranstaltungsleitung abzustimmen und genehmigen zu lassen. Hunde sind auf dem Veranstaltungsgelände zwingend durchgehend an der Leine zu führen. Dazu wird es jeweils Einzelfallentscheidungen geben.
  17. Das Jugendschutzgesetz gilt uneingeschränkt. Es gilt ein Rauch- und Alkoholverbot für alle Jugendlichen. Erwachsenen ist der Konsum von alkoholischen Getränken nur im Biergarten erlaubt. Alle Erwachsenen müssen sich ihrer Vorbildfunktion bewusst sein. Geraucht werden darf nur in ausgewiesenen Raucherzonen.
  18. Der Besitz oder die Einnahme von Substanzen nach dem Betäubungsmittelgesetz oder allg. Drogen (auch sogenannte „Modedrogen“ oder Mittel und Substanzen mit solcher oder ähnlicher Wirkung) ist strikt verboten. Eine Zuwiderhandlung wird mit sofortigem Ausschluss von der Veranstaltung geahndet. Sollte sich nicht an diese Punkt gehalten werden und es kommt zu Vorkommnissen, wird der Ortsverband auf dem Dienstweg über diese unterrichtet. Die Veranstaltungsleitung behält sich die Information der Strafverfolgungs-behörden vor. Im Falle einer medizinisch notwendigen Indikation ist diese der Organisationsleitung anzuzeigen.
  19. Alle Mikrowellengeräte, Elektroherde, Messeküchen, Sofas, Wohnzimmereinrichtungen, Schrankwände, Flutlichtstrahler, Heizstrahler, Staubsauger usw. sind zu Hause zu lassen. Der persönliche Einsatz aller bei Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung trägt dazu bei, dass diese Veranstaltung für alle ein unvergessliches Erlebnis wird. Auf den Landesansprechpartner:innen-Parzellen kann in Abstimmung mit der Veranstaltungsleitung von der Vorschrift abgewichen werden.
  20. CD/MP3-Player, Stereoanlagen und ähnliche, der Beschallung dienende Geräte, sollen in einer angemessenen Lautstärke und mit Rücksicht auf andere Teilnehmende betrieben werden. Hierbei sind die Zeiten der Nachtruhe zwingend zu beachten.
  21. Grillen ist gemäß den Vorgaben der Brandschutzordnung auf den ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt. Es werden ausschließlich Holzgrills oder Holzkohlegrills genutzt, die Nutzung von Flüssiggas ist verboten. Das Grillen auf den Parzellen/zwischen den Zelten der Jugendgruppen ist strikt verboten. Das Entzünden von Lagerfeuern ist nur an den Grillplätzen gestattet!
  22. Der Umwelt zuliebe wird während des BuJuLas der Müll vermieden und getrennt (Altpapier, „gelber Sack“ – Verpackungsmüll und Restmüll). Dazu führt jede Jugendgruppe entsprechende Behältnisse mit. Für die Abfallentsorgung gilt das Merkblatt „Müllentsorgung“, in dem alle weiteren Details geregelt werden.
  23. Es wird keine Haftung für Wertgegenstände oder ähnliches (z. B. Handys, Bargeld, Fotoausrüstungen, Tablets etc.) übernommen.
  24. Für alle Teilnehmer:innen wird zum Umgang mit Fotos und Videos sowie zum Verhalten in Facebook, X (ehemals Twitter) und anderen sozialen Netzwerken auf das Merkblatt des THW „Verhalten in sozialen Netzwerken“ mit der Bitte um Beachtung hingewiesen.
  25. Ein respektvoller und kameradschaftlicher Umgang aller Teilnehmer:innen wird vorausgesetzt. Politisch-extremistisches sowie ausgrenzendes Verhalten wird nicht geduldet. Nazis müssen zuhause bleiben!
  26. Bei Regelverstößen behält sich die Veranstaltungsleitung vor, einen Verweis von der Veranstaltung auszusprechen. Es erfolgt eine Unterrichtung der übergeordneten Dienststellen auf dem Dienstweg.  

 

Viel Spaß und Freude beim Bundesjugendlager 2024 in Föhren wünscht Euch 

Die Veranstaltungsleitung